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Preisliste und Allgemeine Vermietbedingungen Mietstudio



 

 Stundenpauschale pro Std.

  24,00

 EUR
   Halbtagespauschale 4 Std.

 80,00

   EUR
   Ganztagespauschale 8 Std.

 150,00

 EUR
   Reinigungspauschale ab 4 Std. Mietzeit

  8,00

 EUR
   Funkauslöser 4 Kanal Mietpauschale

  4,00

 EUR
   Blitzbelichtungsmesser Mietpauschale

  5,00

 EUR
   Hintergrundpapierverbrauch
 
auch wenn man das Papier ja
"sowieso nicht dreckig gemacht hat"

 8,00

   EUR/lfm
   alle Preis inkl. 19% ges. Mwst.      


 Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ - Fotomietstudio

1. Allgemeines
Jegliche Vermietung des Mietstudios und deren technischer Geräte erfolgt auf Grundlage dieser nachstehenden "Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen".

2. Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist sofort und in voller Höhe zu entrichten. Alle Preise beinhalten die gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Mietpreis
Grundlage zur Berechnung des zu entrichtenden Mietpreises ist die jeweils gültige Preisliste. Angefangene Stunden werden jeweils zu vollen oder halben Stunden aufgerundet. Bei längerer Mietdauer ist die Vereinbarung von Pauschalpreisen möglich.

4. Termine
Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Termine für Beginn und Beendigung der Produktion/Fotoaufnahmen einzuhalten. Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
Vereinbarte Termine müssen spätestens drei Tage vor dem festgelegtem Termin schriftlich oder per e-mail abgesagt werden. Anderenfalls wird der halbe Mietpreis für den vereinbarten Mietzeitraum entsprechend unserer Preisliste berechnet.

5. Nutzung und Eigentum
Sämtliche von mir vermietete Geräte sowie Utensilien bleibt uneingeschränkt unser Eigentum. Verkauf, Vermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume sowie Gegenstände / Utensilien sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Hausordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt.
Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für alle elektrischen Geräte. Die mitgemieteten Geräte verbleiben im Studioraum und werden auch nur in diesem genutzt.
Der Mieter verpflichtet sich, nur die ihm zugewiesenen Räume im Gebäude zu nutzen ( d.h. Fotostudio und die dazugehörigen Toiletten ). Während der gesamten Mietdauer behalten wir das Hausrecht.
Der Vermieter kann das Mietstudio jederzeit selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten.

6. Mängel der Mietsache, Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsache sofort zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Versicherung und Haftung
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, auch für Zufalls- und Transportschäden. Der Mieter haftet auch für Personen und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter gegenüber Dritten von der Haftung für derartige Schäden frei.
Wird infolge unsachgemäßer Behandlung  der Geräte eine Reparatur erforderlich, geht diese zu Lasten des Mieters.
Für direkte und indirekte Schäden, die durch Ausfall oder Störung an den gemieteten Geräten oder durch unser Personal verursacht werden, ist eine Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen.
Für eingebrachte Sachen, die im Eigentum des Mieters stehen, wie Garderobe, Instrumente, Bänder und Filme etc., wird keine Haftung übernommen.

Schadensfälle, Defekte der Geräte  sind uns unverzüglich zu melden.

8. Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für Klagen und als Gerichtsstand ist ausdrücklich Landshut vereinbart. Bei Nichtkaufleuten oder Minderkaufleuten ist als Gerichtsstand Landshut vereinbart, sofern Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Stand: Oktober 2008

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